Campingplatzordnung Campingplatz Bertingen

Wir betrachten uns als einen freien Campingplatz und möchten den Aufenthalt bei uns nicht durch strenge Auflagen reglementieren. Dennoch haben wir bestimmte Spielregeln aufge-stellt, die ein sorgloses Miteinander ermöglichen sollen. Bei verschiedenen Ansichten kann so eine einheitliche Grundregelung gelten.

§1 Wir sind familienfreundlich
Stört Sie ein Kinderlachen, sagen Sie es uns, damit wir die Rechnung für Ihre Abreise fertig machen können.
Aus diesem Grund gibt es auch keine Ruhezeit zur Mittagsstunde.

§2 Auf dem Campingplatz darf nur im SCHRITTTEMPO gefahren werden.

§3 Anmeldung und Gebühren


Für Übernachtungsgäste gilt:

  • Vor dem Betreten bzw. Befahren des Campingplatzes erfolgt der Check-in in der Rezeption. Die Check-in-Zeiten sind den aktuellen Öffnungszeiten zu entnehmen
  • Die zu entrichtenden Übernachtungsgebühren und der Zahlungszeitpunkt stehen in der Buchungsbestätigung bzw. sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen

Für Tagesbesucher gilt:

  • Vor dem Betreten des Campingplatzes müsst Ihr Euch in der Rezeption anmelden
  • Wenn Ihr nur kurz (ca. 15 Minuten) den Campingplatz anschauen möchtet, fallen keine Tagesgebühren an. Das Besichtigen der Mietunterkünfte ist nur in Begleitung eines Mitarbeiters gestattet, um die Privatsphäre der Urlaubsgäste zu wahren
  • Bitte beachtet, dass wir kein Freizeitpark sind, sondern ein Campingplatz. Deshalb könnt Ihr bei uns als Tagesgast nur länger verweilen und auch die Anlagen auf dem Campingplatz nutzen, wenn Ihr Übernachtungsgäste seid oder Saisoncamper auf unserem Campingplatz besucht. In dem Fall fallen Tagesgebühren an, die der aktuellen Preisliste zu entnehmen sind
  • Die Besuchs- und Besichtigungszeiten findet Ihr unter den aktuellen Öffnungszeiten des Campingplatzes

§4 Ruhezeiten und gegenseitige Rücksichtnahme

Ruhezeiten und Musik
Die Ruhezeit geht von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr. Der Campingplatz darf in dieser Zeit nicht befahren werden. Der Geräuschpegel von Unterhaltungen sind auf ein Minimum zu reduzieren und ab 22:00 ist die Musik komplett auszumachen. Hier sollte auf andere Gäste (Familien mit Kindern) Rücksicht genommen werden.
Musik ist tagsüber erlaubt, jedoch nur auf Zimmerlautstärke. Techno und andere basslastige Musik sind grundsätzlich, also ganztägig verboten. Auch hier gilt die gegenseitige Rücksichtnahme.

Nutzung des Fußballfeldes und anderer Sporteinrichtungen
Aus Rücksicht auf Camper, die bei uns zur Ruhe kommen und etwas Kraft tanken möchten, bitten wir darum, dass die Spiel- und Sporteinrichtungen, vor allem das Fußballfeld, nur zwischen 9:00 und 21:45 bespielt werden. Vielen Dank!

Hinweis für die Saisoncamper zur Parzellenpflege:
Das Rasenmähen der eigenen oder laute Arbeiten auf der eigenen Parzelle sind von Montag bis Freitag von 10:00 bis 11:00 erlaubt.
Am Samstag ist das Rasenmähen oder laute Arbeiten zwischen 15:00 und 15:45 gestattet. Sonntags ist Ruhetag.

§5 Müllentsorgung – das ist wirklich wichtig
Es wird darauf hingewiesen, dass der anfallende Müll getrennt werden muss!
Dazu befinden sich im Eingangsbereich (auf dem Parkplatz) jeweils Container für Glas, Papier und Gelbe Säcke sowie Tonnen für Restmüll. Müllsäcke können bei Bedarf im Restaurant gekauft werden.
Die Entsorgung von mitgebrachtem Hausmüll und Sperrmüll wie z.B. Tankstellengrills ist nicht gestattet. Ein nachweislicher Verstoß gegen diese Auflage wird mit einer Säuberungsgebühr von 100,00€ belegt, da wir den Müllcontainer komplett ausleeren und komplett neu sortieren müssen. Das ist nicht sehr angenehm.

§6 Nutzung der Sanitäranlagen und des Spülhauses
Die Entsorgung von Abwasser sowie Spül- und Waschwasser von Körper und Kleidung auf den Stellplätzen ist untersagt. Für die genannten Entsorgungen sind die dafür vorgesehenen Örtlichkeiten – das Spülhaus und das Sanitärhaus – aufzusuchen.
Chemietoiletten werden nur in der dafür eingerichteten Stelle entleert. Vorraussetzung für die Entleerung der Chemietoilette auf unserem Platz ist die Verwendung von Sanitärzusätzen, welche die Auszeichnung mit dem Blauen Engel aufweisen oder rein biologisch sind. Andere Zusätze zerstören die bakterielle Fauna unserer Kläranlage – fragt dazu einfach die Platzleitung.
Das freie Urinieren ist auf dem gesamten Gelände des Campingplatzes nicht gestattet. Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis.

§7 Begleitung von Kindern
Kinder bis 7 Jahre oder Kinder, die einen hygienischen Toilettengang noch nicht beherrschen, sind von einer verantwortungsvollen erwachsenen Person bei der Benutzung aller sanitären Anlagen zu begleiten. Das freie Urinieren auf dem gesamten Platz ist auch für Kinder untersagt.

§8 Sauberkeit
Der Standplatz ist vom Mieter jederzeit sauber zu halten und bei Abreise in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzulassen.

§9 Anleinpflicht für Hunde
Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Verschmutzungen sind vom Halter unverzüglich zu entfernen. Wird der Hund nach mündlicher Ermahnung nicht angeleint oder die Verschmutzung beseitigt, ist mit sofortigem Platzverweis zu rechnen.
Hunde dürfen die Spiel- und Sportplätze sowie die Sanitärgebäude nicht betreten. Auf der Hundewiese dürfen Hunde ohne Leine laufen. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Nutzung der Hundewiese geschieht auf eigene Gefahr!

§10 Feuer/ Grillen
Aus Sicherheitsgründen bitten wir Euch, offenes Feuer nur an den gekennzeichneten Feuerstellen zu machen. Lagerfeuer auf dem eigenen Stellplatz ist behördlich nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Verwendung von Feuerschalen, sowie von rauch- und funkenarmen Stove-Geräten.
Grillen am eigenen Campingbereich ist grundsätzlich erlaubt, solange es die behördlich vorgeschriebene Waldbrandstufe zulässt. Wir bitten aber um Vorsicht und Rücksicht auf benachbarte Camper. Ab Waldbrandstufe 3 können Einschränkungen bezüglich des Grillens mit Kohle am eigenen Stellplatz gelten. Wir empfehlen daher die Verwendung eines Elektro- oder Gasgrills, da es hierfür keine Einschränkungen gibt.
Grundsätzlich gilt: Je nach Waldbrandstufe ergeben sich Einschränkungen in Bezug auf Grillen mit Kohle, Nutzung der Feuerstellen und Betreten der umliegenden Wälder und Felder. Die aktuellen Infos hierzu hängen an der Rezeption aus.

§11 Baden auf dem Campingplatz
Im Naturbadeteich darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen gebadet werden. Das Baden im Naturbadeteich erfolgt auf eigene Gefahr!
Aufgrund der Selbstreinigung des Naturbadeteiches durch Wasserpflanzen dürfen immer nur maximal 10 Personen gleichzeitig baden. In der Rezeption kann man sich hierfür eine Zeit am Tag reservieren.
Vor dem Baden muss sich immer abduscht werden, um möglichst wenig Nährstoffe ins Badewasser einzutragen (birgt der Algenbildung vor). Springen vom Rand ist nicht erlaubt. Um den Bereich der Reinigungswasserpflanzen zu schützen, ist auch Ballspielen im Naturbadeteich nicht gestattet.
Das Baden im „Silbersee“ ist verboten.

§12 Vorzelt-Teppiche bzw. Folien
Wir pflegen den Rasen mit viel Liebe und Sorgfalt. Daher bitten wir darum, dass Ihr keine Folien oder Teppiche auf diesen verlegt. Nach einer Woche ist der Rasen darunter kaputt und erholt sich nur schwer.
Es gibt offenporige VORZELT-TEPPICHE zu kaufen. Diese sind zwar etwas teurer als eine Baufolie oder dergleichen, aber der Rasen und vor allem Camper, die nach Euch anreisen, danken es Euch.

§13 Hausrecht geht vor Mietrecht

§14 Haftung
Haftung für abhanden gekommenes Eigentum kann nicht übernommen werden.
Das Ausüben jeglicher Freizeitaktivitäten auf dem Campingplatzgelände geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Die Benutzung der Spiel- und Sportplätze ist auf eigene Gefahr und Verantwortung. Dies gilt insbesondere für das Axtwerfen und Bogenschießen. Hierfür schaut sich die erwachsene Aufsichtsperson zuvor ein Erklärungsvideo an und gibt anschließend eine schriftliche Bestätigung ab, dass dieses Video geschaut und verstanden wurde.
Das Befahren des Silbersees mit betriebseigem Boot geschieht auf eigene Gefahr. Die Nutzung privater Boote, Kanus oder Ähnliches auf dem „Silbersee“ oder im Badeteich ist nicht gestattet.

§15 Gehorsamkeitspflicht
Anordnungen der Platzleitung ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung macht die Platzleitung vom Hausrecht Gebrauch.
Die Vermietdauer des Standplatzes ist nicht übertragbar.
Absichtlich beschädigte Campingplatzeinrichtungen oder Gegenstände sind finanziell zu entschädigen.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken in den Servicebereichen Restaurant ist nicht gestattet. Dies gilt auch für den Verzehrt von im platzeigenen Automaten-Kiosk gekauften Artikeln (Finanzamt lässt grüßen).

§16 Hinweis zum Datenschutz
Der Campingplatz wird teilweise videoüberwacht. Die Aufnahme der Daten bei der Anmeldung dienen nur der internen Verarbeitung und der Erleichterung eines Wiederbesuches.

§17 Annahme der Platzordnung und der AGB durch Besucher
Mit Betreten des Platzes und des Restaurants akzeptieren Sie unsere Platzordnung und unsere AGB.

Die Platzleitung

Bertingen, März 2025