Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Zwischen dem Campinggast und dem Campingplatz Bertingen (Betreiber S.Müller und J.Müller GbR) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen.

Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.

Abschluss des Campingvertrages/Buchung

Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingbetrieb zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Telefonische Auskünfte und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden.

Buchung / Preise

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit! Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich ist. Anmeldungen von alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sind nur zugelassen, wenn ein Erziehungsberechtigter dies in schriftlicher Form vornimmt. Bei Anreise/ Anmeldung muss die minderjährige Person eine Einverständniserklärung mit gültiger Adresse und gültiger Telefonnummer des Erziehungsberechtigten vorlegen.

Stellplätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden.

Stornierungs- und Anzahlungsbedingungen für die Buchung von Stellplätzen (Camping mit Wohnwagen, Wohnmobil und Zelt)

Anzahlungsbedingungen bei der Buchung von Stellplätzen:

Es wird eine Anzahlung von 20 % fällig,

  • Bei Buchungen ab 5 Nächten
  • Bei Buchungen an Event-Wochenenden (z. B. Himmelfahrt, Pfingsten und „Flammender Silbersee“)
  • bei Gruppenbuchungen ab 4 Stellplätzen

Stornierungskosten bei der Buchung von Stellplätzen:

Grundsätzlich gilt:

  • Stornierungen müssen IMMER per E-Mail erfolgen (auch wenn Ihr keine Anzahlung tätigen müsst)
  • telefonische Stornierungen oder über WhatsApp oder andere Kanäle können und werden wir nicht entgegennehmen
  • Wenn Ihr keine Anzahlung leisten musstet und VOR Anreise per E-Mail storniert: keine Stornierungsgebühren
  • Nach geleisteter Anzahlung entspricht die Anzahlung den Stornierungsgebühren (geleistete Anzahlungen werden grundsätzlich nicht erstattet)

Weiterhin gilt grundsätzlich nach dem Check-in pro Stellplatz:

  • Für jede Übernachtung, die Ihr gebucht habt, aber nicht nutzt, müsst Ihr eine Stornierungsgebühr in Höhe von 5 Euro zahlen
  • An unseren Eventwochenenden und in der Hauptsaison erhöht sich die Stornierungsgebühr auf 15,00 Euro pro Nacht, die gebucht, aber nicht genutzt wird. Die Zeiten der Hauptsaison sind der aktuellen Preisliste und der Buchungsbestätigung zu entnehmen

Stornierungsbedingungen für Mieteinheiten (Naturstamm Ferienhaus – Holztipis und Glampingzelte)

Grundsätzlich gilt:

  • Stornierungen müssen IMMER per Mail erfolgen. Telefonische Stornierungen oder über Whatsapp oder andere Kanäle können und werden wir nicht entgegennehmen.

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen ab schriftlicher Buchung:

  • Die schriftliche Stornierung erfolgt mindestens 8 Wochen vor dem Anreisetermin: 60% Stornierungskosten vom Gesamtpreis
  • Die schriftliche Stornierung erfolgt mindestens 4 Wochen vor dem Anreisetermin: 80% Stornierungskosten vom Gesamtpreis
  • Alle kurzfristigeren, schriftlichen Stornierungen: 100 % Stornierungskosten vom Gesamtpreis

Platzordnung

Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption und im Schaukasten zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet.

Mängel / Reklamation

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes oder Mietobjekts sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

Mediadaten / Datenschutz

Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.

Hunde / Haustiere

Auf Spielplätzen, in den Sanitärgebäuden sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb den Hund des Platzes verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem Gelände. Lediglich auf der Hundewiese dürfen Hunde auch ohne Leine herumlaufen. Hier gilt allerdings das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Außerdem erfolgt die Nutzung der Hundewiese auf eigene Gefahr. Hundekot ist sofort zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Haftung

Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.

Gerichtsstand

Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.